Energiekonsortium bewirbt sich um 450MHz-Frequenzbetrieb

21. Dezember 2021

Joint Venture 450connect steht für Aufbau und Betrieb eines gemeinsamen bundesweiten Funknetzes bereit.


Ein breites Bündnis aus der Energie- und Wasserwirtschaft hat sich unter dem gemeinsamen Dach der 450connect GmbH um die im kommenden Jahr frei werdenden 450MHz-Frequenzen beworben. Ziel des Joint Ventures ist es, in dem Frequenzbereich ein bundesweites und diskriminierungsfreies
LTE-Funknetz für die Branche und andere kritische Infrastrukturen aufzubauen und zu betreiben. Das ist wesentliche Voraussetzung für die Digitalisierung und damit für den Erfolg von Energie- und Verkehrswende.


Die Bundesnetzagentur hatte am 16. November ein formelles
Ausschreibungsverfahren für die Anfang 2021 freiwerdenden 450MHz-Frequenzen eröffnet.
Entsprechende Bewerbungsunterlagen konnten bis zum 18. Dezember eingereicht werden. Zuvor
hatte die Behörde im Einvernehmen mit dem politischen Beirat der BNetzA entschieden, die
Frequenzen in einem offenen und diskriminierungsfreien Verfahren für die Anwendungen kritischer
Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen. Ausschlaggebend für die Entscheidung im Sinne der kritischen
Infrastrukturen war am Ende die hohe gesellschaftliche Bedeutung, die ein eigenes
450-MHz-Funknetzes für die Energie- und Wasserwirtschaft hat.

„Die gemeinsame Bewerbung von Energie- und Wasserwirtschaft ist ein starkes Signal“, sagt Dr.
Alexander Montebaur, Vorstandsvorsitzender der E.ON-Tochter E.DIS. „Sie zeigt die große
Geschlossenheit der Branche und unterstreicht die zentrale Bedeutung, die das 450-MHz-Funknetz für
uns hat. Wir stehen in den Startlöchern, im Fall einer Frequenzzuteilung unverzüglich mit dem Aufbau
des Funknetzes zu beginnen.“

„Die Energie- und Wasserwirtschaft ist zwingend auf ein 450MHz-Funknetz angewiesen“, sagt Theo
Waerder, Geschäftsführer der Versorger-Allianz. „Nur auf dieser Basis können wir die notwendige
Digitalisierung unserer kritischen Infrastrukturen vorantreiben und die Energie- und Verkehrswende
zum Erfolg führen. Es gibt aktuell keine Alternative zum 450MHz-Funknetz, die den hohen
Anforderungen an Sicherheit und Verfügbarkeit genügt und gleichzeitig mit dem gebotenen Tempo
und zu wirtschaftlich tragfähigen Kosten umsetzbar ist.“

„Die Nutzung der 450MHz-Frequenz erlaubt es uns, z.B. die neuen intelligenten Messsysteme
anzubinden und Anlagen anzusteuern“, sagt Thomas Murche, Vorstand der WEMAG. „Funktionen, die
für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und Einbindung Erneuerbarer Energien von
immenser Bedeutung sind. Um eine anforderungsgerechte und zügige Umsetzung sicherzustellen, hat
sich unsere Branche daher gemeinsam unter dem Dach der 450connect an dem Vergabeverfahren
beteiligt.“

„450connect und die Energiewirtschaft haben bereits mit dem Ausbau von 450MHz-Standorten
begonnen“, sagt Frank Zeeb, Vorstandsvorsitzender der Alliander. „Die Unternehmen teilen sich also
heute schon Aufgaben und Risiken und sind somit über die gesamte Fläche Deutschlands schnell
umsetzungsfähig. Den Aufbau und Betrieb des bundesweiten 450MHz-Funknetzes wird die
450connect im Fall einer erfolgreichen Frequenzzuteilung in enger Zusammenarbeit mit den
beteiligten Energieversorgungsunternehmen realisieren, da diese die Bedarfe und benötigten
Funktionen der Energiewirtschaft kennen. Dies ist ein wichtiger und wesentlicher Vorteil gegenüber
anderen Bewerbern.“

Das neue Joint Venture 450connect besteht aus vier gleichberechtigten Gesellschaftern: der bisherigen
alleinigen Eigentümerin Alliander, einem Konsortium regionaler Energieversorger, der E.ON sowie der
Versorger-Allianz 450, zu der mehrere Stadtwerke, Energie- und Wasserversorger unter Beteiligung
der EnBW-Tochter Netze BW gehören. Zusammen versorgen diese Unternehmen rund 90 Prozent der
Fläche Deutschlands mit kritischer Infrastruktur, wie z.B. Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie
Abwasserentsorgung.

Die Bewerbung im Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur erfolgt selbständig durch die
450connect GmbH. Der Zusammenschluss im Joint Venture steht noch unter dem Vorbehalt der
fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die Kartellbehörden sowie der Frequenzzuteilung durch die
Bundesnetzagentur