BMWi sieht 450MHz als zentrale Lösung zur Umsetzung der Energiewende

10. Januar 2021

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) führt seit 2018 verschiedene Untersuchungen zur Erfassung des aktuellen Stands der Digitalisierung der Energiewende durch. Kürzlich hat es dazu ein Gutachten mit dem Schwerpunkt der dafür notwendigen Telekommunikationsinfrastruktur veröffentlicht, welches im Auftrag des BMWi durch das WIK in Zusammenarbeit mit der TU Dortmund erstellt wurde.

Im Gutachten werden die relevanten Anwendungen der Energiewirtschaft und deren jeweiligen technischen Anforderungen an die örtliche und systemische Verfügbarkeit aufgestellt. Anhand dieser Kriterien erfolgt anschließend eine Analyse der unterschiedlichen TK-Technologien wie Breitbandkabel, Glasfaser, DSL, Power Line Communication, LoRaWAN, Sigfox, öffentlicher LTE-Mobilfunk sowie einem 450MHz-Funknetz.

Unter Beachtung der spezifischen Anforderungen der Energiewirtschaft zeigt sich in dieser Analyse, dass nur ein 450MHz-Funknetz geeignet ist, um auch eine Schwarzfallfestigkeit, eine Priorisierung der Datenübertragung und eine synergetische und damit wirtschaftliche Nutzung über alle Anwendungen hinweg sicherzustellen. Ganz wesentlich ist hierbei zu betrachten, dass der gesetzlich vorgeschriebene Ausbau von intelligenten Messsystemen technisch die Grundlage für die Steuerung von Millionen von Einspeisern, Verbrauchern, Speichern und Ladestationen in der Fläche schafft. Das Gutachten untermauert im Detail die große Bedeutung eines Rollouts intelligenter Messsysteme und einer sicheren und hochverfügbaren Kommunikation für die Sicherstellung der Versorgung in den Verteilnetzen.

Als Fazit stellen die Gutachter klar heraus, dass aufgrund der energiewirtschaftlichen sowie der gesetzlichen Anforderungen aus dem EnWG und GDEW und den Ergebnissen des Gutachtens nur eine zweckmäßige Handlungsoption besteht, nämlich den kritischen Infrastrukturen und damit der Energiewirtschaft langfristig die 450MHz-Frequenzen zur Verfügung zu stellen. Damit bestätigen die Gutachter das geplante Vorgehen der Bundesnetzagentur, den Frequenzplan dahingehend zu ändern, weisen aber auch auf den bestehenden Interessenkonflikt mit BOS und Bundeswehr hin, der von der Bundesregierung zügig aufgelöst werden muss.

Sobald dieser Konflikt seitens der Bundesregierung und formal seitens dem Bundesverkehrsministerium zugunsten der kritischen Infrastrukturen entschieden wurde, kann die Bundesnetzagentur das vorgesehene transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren durchführen. Im Gegensatz zu einzelnen Pressemitteilungen obliegt die Vergabeentscheidung nicht den Landesinnenministern, sondern allein der Bundesnetzagentur